Scheidungen mit Auslandsbezug
Immer häufiger werden die Ehen binationaler Ehepaare geschieden. Solange ein gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland besteht, ist auch deutsches Recht anzuwenden. Sind aber beide Ehepartner gleicher ausländischer Staatsangehörigkeit, so findet regelmäßig das Recht des Landes der gemeinsamen Staatsangehörigkeit Anwendung.